Mit Ihrer Gönner-Mitgliedschaft investieren Sie in das Engagement für Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Schwerhörigkeit in der Gesellschaft. Zusätzlich profitieren Sie von unseren Gönner-Vorteilen.
Ja, alle Gönnerbeiträge an Pro Audito Schweiz können bei den Kantonen von der Steuer abgezogen werden. Bis Mitte Februar verschickt Pro Audito Schweiz allen Gönner:innen die Bestätigung der im Vorjahr getätigten Spenden. Mehr Informationen dazu (u.A. Angaben zu Betragsgrenzen, etc.) finden Sie bei der Stiftung Zewo.
Wir setzen ihren Gönner-Beitrag dort ein, wo er am dringendsten gebraucht wird.
Der Gönnerbeitrag gilt für das aktuelle Kalenderjahr. Wenn Sie sich von Januar bis Ende Oktober registrieren, gilt Ihre Gönnerschaft bis Ende des laufenden Jahres (Bsp. Anmeldung am 1.6.2026 = Gönner*in bis 31.12.2026). Anmeldungen im November und Dezember gelten bis Ende des folgenden Jahres (Bsp. Anmeldung 1.11.2026 = Gönner*in bis 31.12.2027).
Die Erneuerung tritt mit der Einzahlung des Gönnerbeitrags in Kraft und erlischt bei Nichterneuerung im Juni des darauffolgenden Jahres.