Kosten: Die Kosten für eine einseitige CI-Versorgung liegen bei 50‘000 bis 60‘000 Franken einschliesslich der Nachbetreuung. Sie werden in der Regel von mehreren Kostenträgern, wie Invalidenversicherung (IV), AHV, Krankenkasse, Unfallversicherung und Militärversicherung, übernommen.
Bei Kindern übernimmt die IV die gesamten Kosten. Bei Erwachsenen übernehmen die IV, SUVA oder Militärversicherung die Kosten für den Prozessor, dessen Einstellungen, eine jährliche Batteriepauschale sowie das Hörtraining – sofern bereits Leistungen für Hörgeräte bezogen wurden (Besitzstandsgarantie für Implantationen im AHV-Alter*).
Für Senior:innen, die erst im AHV-Alter implantiert werden und vorher keine Leistungen der IV bezogen haben, zahlt die AHV 75 % der Kosten des Sprachprozessors. Die Kosten für die Einstellungen übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Die Batterien und das Hörtraining werden in der Regel nicht übernommen.
Um Menschen im AHV-Alter ohne Besitzstand dennoch eine gute Nachbetreuung zu ermöglichen, hat Pro Audito Schweiz einen Fonds für CI-Hörtraining im AHV-Alter eröffnet, der von CI-Herstellern und Stiftungen gespiesen wird.
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*Besitzstandgarantie für Personen im Referenzalter
Wurden Ihnen Hilfsmittel oder Ersatzleistungen von der IV zugesprochen, erhalten Sie diese weiterhin in gleichem Umfang, wenn Sie eine Altersrente beziehen. Dies gilt, solange Sie die Voraussetzungen der IV weiterhin erfüllen. (Quelle: Hilfsmittel der IV)
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