Über die Härtefallregelung können Hörgeräteträger:innen höhere Zuschüsse zu ihren Hörgeräten erhalten. Das geht aber nur, wenn die Kosten, die für die komplexe Hörgeräteversorgung nötig sind, die Kosten für eine «durchschnittliche, einfache und zweckmässige Versorgung» – wie sie allen IV-Versicherten mit Schwerhörigkeit zusteht – in unzumutbarer Weise übersteigen.
Möchten Sie von der Härtefallregelung Gebrauch machen?
Sind Sie unsicher, ob Sie die Bedingungen erfüllen? Die Broschüre «Der Härtefall» von Pro Audito Schweiz gibt Ihnen eine Orientierung. Mit dem ausgefüllten Musterbrief können Sie ggf. einen Antrag bei der zuständigen IV-Stelle einreichen.
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