Hörtraining nach der Implantation

Gute Nachbetreuung ist für Menschen mit Cochlea Implantat unabdingbar – unabhängig vom Alter. Pro Audito bietet Hörtraining für CI-Träger:innen und führt einen Fonds für die Trainings-Finanzierung im AHV-Alter.

Einzeltraining nach CI

Menschen mit einem Cochlea-Implantat nehmen Höreindrücke anders wahr als Hörgeräteträger:innen. Das Angleichen an die Hörerinnerung von früher braucht Übung, Geduld und Durchhaltevermögen. Das erste Ziel ist, Sprache wieder bestmöglich zu verstehen. Häufig geht es neuen CI-Träger:innen auch darum, alltägliche Kommunikationssituationen wie das Telefonieren erfolgreich zu meistern.

Um diese Ziele zu erreichen, bietet Pro Audito Schweiz in Zusammenarbeit mit ausgebildeten Audioagog:innen individuelle Hörtrainings an.

Das Wichtigste zum Einzeltraining

  • Sie trainieren: Sprachverständnis auf Silben-, Wort-, Satz- und Textebene, das Wahrnehmen und Erkennen von Umgebungsgeräuschen, das Telefonieren und den Einsatz von technischen Zusatzgeräten
  • Häufigkeit und Ort des Hörtrainings: individuell nach Absprache
  • Kostenübernahme Sozialversicherungen: Kostenbeteiligung AHV/ IV beim Cochlea-Implantat
  • Kostenübernahme für Hörtraining im AHV Alter: Mehr dazu weiter unten auf dieser Seite
  • Eine Liste mit CI-Audioagog:innen vom Berufsverband Hörgeschädigtenpädagogik (BHP) können Sie hier herunterladen: Adressliste Audioagoginnen Einzeltraining 2026 (PDF)

CI-Hörtraining im AHV-Alter

Mittlerweile werden ca. 25 % aller CI Implantationen in der Schweiz bei Personen durchgeführt, die im Referenzalter sind. Problem: Sie erhalten nach der Implantation keine Beiträge der IV für ein Hörtraining, sofern sie nicht einen Besitzstand geltend machen können. Dabei ist das Einzeltraining nach einer CI-Operation absolut notwendig, um die neuen CI-Träger:innen für das neue Hören fit zu machen. Um Menschen im AHV Alter ohne Besitzstand dennoch eine gute Nachbetreuung zu ermöglichen, hat Pro Audito Schweiz einen Fonds eröffnet, der von CI-Herstellern und Stiftungen gespiesen wird.

Was muss ich tun, um Gelder aus dem Fonds zu erhalten?

Grundvoraussetzungen:

  • Sie sind im AHV Alter und haben keinen Besitzstand der IV
  • Sie haben eine CI Operation vor sich / gerade hinter sich
  • Sie sind bereit, nach dem Hörtraining einen Online-Fragebogen auszufüllen. Mit Ihren Daten helfen Sie den CI-Zentren der Schweiz und Pro Audito Schweiz neue Erkenntnisse über das Hören mit CI im Alter zu gewinnen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann können Sie loslegen….

1. Kontaktieren Sie eine Audioagog:in in Ihrer Region und sprechen Sie mit ihr das individuelle Hörtraining ab. Am besten bereits vor Ihrer Operation.

2. Beantragen Sie online die finanzielle Unterstützung durch den Pro Audito Fonds. Für den Online Antrag (siehe unten) benötigen Sie die «Kostengutsprache CI» Ihrer IV-Stelle.

3. Falls Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Antragsbestätigung per Email. Diese Bestätigung bringen Sie zu Ihrem ersten Hörtraining mit.

4. Nach Ende des Hörtrainings (maximal 20 Lektionen) füllen Sie einen Online Fragebogen aus.  Die Daten werden von Pro Audito Schweiz erhoben und mit den CI Zentren in der Schweiz geteilt.

Download Infoblatt CI-Hörtraining im AHV-Alter (PDF)

Online-Antrag für Gelder aus dem Fonds «CI-Hörtraining im AHV-Alter»

  • Claudia Bisagno

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