Erbschaften & Legate

Wir führen weiter, was Ihnen am Herzen liegt: Wenn Sie Pro Audito Schweiz in Ihrem Testament bedenken, helfen Sie schwerhörigen Menschen über Ihr Leben hinaus. Mit einem Legat oder einer Erbeinsetzung in ihrem Testament unterstützen Sie Menschen mit Schwerhörigkeit und schenken ihnen und ihren Familien mehr Lebensqualität.

Vererben und Hoffnung schenken

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Pro Audito Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen und damit Menschen mit Schwerhörigkeit langfristig unterstützen können.

Legat (Vermächtnis)

Mit einem Legat vermachen Sie Pro Audito Schweiz einen bestimmten Betrag oder Sachwerte – zum Beispiel Immobilien, Wertschriften oder Kunstwerke.

Testament

Sie können Pro Audito Schweiz in ihrem Testament als Miterbin einsetzen. Dabei bestimmen Sie, welchen Anteil Ihres Nachlasses oder welchen Prozentsatz Ihres Vermögens Sie Pro Audito Schweiz zukommen lassen möchten.

Revidiertes Erbrecht – mehr Gestaltungsfreiheit

Mit dem per 1.1.2023 revidierten Erbrecht sind die Pflichtteile reduziert worden. Dadurch haben Menschen, die ihren Nachlass selbst regeln wollen, mehr Spielraum. Sie können über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen und damit auch Organisationen begünstigen, die Ihre Werte teilen und deren Arbeit Sie auch über Ihren Tod hinaus unterstützen wollen.

Mehr Informationen?

Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.