Menschen mit Behinderungen in der Schweiz verzichten häufig auf Sozialleistungen, auf die sie einen Anspruch hätten. Das zeigt eine Online-Umfrage der Behinderten-Dachorganisation Agile. Welche Gründe hat das? Und: Welche Leistungen stehen Menschen mit Schwerhörigkeit überhaupt zu?
Personen, die Anspruch auf Sozialleistungen hätten, nannten als Gründe für den Verzicht häufig langwierige Verfahren. Aber auch komplexe Informationen und Prozesse sind gravierende Hindernisse, wenn es darum geht, Ansprüche, beispielsweise bei der Invalidenversicherung (IV) geltend zu machen. Zwei Drittel der Umfrage-Teilnehmer:innen berichten, dass Informationen nicht barrierefrei zugänglich sind – zum Beispiel wegen fehlender Gebärdensprachdolmetschung. Fast 40 Prozent haben Mühe, die schriftlich zur Verfügung stehenden Informationen zu verstehen. Und über die Hälfte der Befragten empfindet die Dauer von IV-Verfahren als zu lang.
Welche Leistungen stehen Menschen mit einer Schwerhörigkeit zu?
Unter Sozialleistungen versteht man Leistungen zur Sicherstellung der Grundversorgung und zur Armutsbekämpfung, also zum Beispiel Prämienverbilligungen oder Ergänzungsleistungen. Im Zusammenhang mit der Hörversorgung sind dagegen ausschliesslich die Leistungen der Sozialversicherungen, vor allem der IV und AHV, relevant. Menschen mit Schwerhörigkeit in der Schweiz können zum Beispiel folgende Leistungen der Sozialversicherungen beanspruchen:
- IV-Eingliederungsmassnahmen (Hilfsmittel, Integrationsmassnahmen, berufliche Massnahmen, Beratung und Begleitung)
- IV: Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention
- AHV-Beiträge für Hörgeräte im Rentenalter
- Unfallversicherungsbeiträge
- Ggf. Beiträge aus der Krankenzusatzversicherung
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