Der Bundesrat hat beim indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative nachgebessert. Die Behindertenorganisationen begrüssen das, kritisieren aber, dass wesentliche Forderungen der Initiative noch fehlen. Das Parlament hat jetzt die Chance, das zu ändern. Das Ziel: Tatsächliche Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen.
Der Bundesrat hat Ende Februar einen überarbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative vorgelegt. Darin eingeflossen sind die Antworten der Vernehmlassung, an der sich auch Pro Audito, gemeinsam mit den anderen Hörbehindertenverbänden beteiligt hat. Der neue Entwurf enthält positive Ansätze, jedoch sind die Verbesserungen teilweise zu unverbindlich.
Gut: Mehr Menschen eingeschlossen und BRK-Monitoringstelle
Der Bundesrat hat zentrale Kritikpunkte der Vernehmlassung aufgenommen: Der Kreis der Menschen mit Behinderungen, für die das Gesetz gelten soll, wurde erweitert. Es betrifft nun alle Menschen mit einer Behinderung, und nicht mehr nur jene, die Leistungen der IV beziehen. Ausserdem beauftragt der Bund eine unabhängige Monitoringstelle, die die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Schweiz überwachen soll – ein längst überfälliger Schritt.
Das fehlt
Was fehlt, sind klare Vorgaben und überprüfbare Ziele. Unter anderem zeigt der indirekte Gegenvorschlag noch keinen Weg auf, die Hauptforderungen der Initiative – konkret den verbesserten Zugang zu Assistenzleistungen und die freie Wahl der Wohnform – Realität werden zu lassen. Zum Beispiel durch einen klaren Rechtsanspruch oder eine Verpflichtung der Kantone.
Nun liegt es am Parlament
Die Konkretisierung des Entwurfs liegt jetzt beim Parlament. Mögliche Konkretisierungen wären zum Beispiel Fristen oder Instrumente zur Umsetzung. «Für uns ist klar: Menschen mit Schwerhörigkeit haben – wie viele andere Behindertengruppen – lange genug gewartet. Wir erwarten deshalb gespannt, was das Parlament aus dieser Vorlage macht», sagt Heike Zimmermann, Co-Geschäftsleiterin von Pro Audito Schweiz.