Fonds

Pro Audito Bern führt zwei Fonds, die hörbehinderte Menschen gezielt unterstützen – in schwierigen Lebenssituationen sowie auf ihrem Ausbildungs- und Berufsweg.

Fürsorgefonds

Unterstützung in finanziell belastenden Situationen

Der Fürsorgefonds unterstützt hörbehinderte Menschen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Ziel ist es, notwendige Hörversorgungen sicherzustellen und Betroffene unbürokratisch zu entlasten.

Zweck

Beiträge an Hörgeräte

  • Bis CHF 2’000.– für eine monaurale Versorgung

  • Bis CHF 4’000.– für eine binaurale Versorgung

Zinslose Darlehen

  • Zur Überbrückung finanzieller Engpässe

  • Für dringend notwendige Anschaffungen

Anspruchsberechtigte

  • Erwachsene Hörsystem-Trägerinnen und -Träger

  • Menschen mit Tinnitus

  • Mitglieder von Pro Audito Bern

Minderjährige sind anspruchsberechtigt, sofern mindestens ein Elternteil Mitglied von Pro Audito Bern ist.

Gesuche und Anfragen

Hedwig Lüthi
Morgenstrasse 70
3018 Bern

Telefon 031 381 54 63
hedi.luethi@sunrise.ch


 

Geschwister-Roos-Fonds

Unterstützung für Ausbildung und berufliche Entwicklung

Dank einer grosszügigen Erbschaft konnte Pro Audito Bern den Geschwister-Roos-Fonds errichten. Der Fonds fördert die berufliche Ausbildung und Entwicklung hörbehinderter Menschen.

Zweck

Der Geschwister-Roos-Fonds unterstützt:

  • Berufsausbildungen

  • Weiterbildungen und Fortbildungen

  • Zusatzausbildungen

  • Studiengänge

Zudem können Projekte von Institutionen und Organisationen finanziell unterstützt werden, die zur Verbesserung der Berufsbildung hörbehinderter Menschen beitragen.


Begünstigte

Unterstützt werden:

  • Gehörlose oder schwerhörige Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern, die sich in einer Ausbildung in der Schweiz oder – sofern aufgrund der Hörbehinderung notwendig – im Ausland befinden

  • Organisationen wie Lehrbetriebe, Ausbildungsstätten, Studienorte sowie Selbst- und Fachhilfeorganisationen, die Projekte zur beruflichen Förderung hörbehinderter Menschen umsetzen

  • Hörbehinderte Menschen, die durch ausserordentlichen Einsatz einen besonderen beruflichen Erfolg erreicht haben (Anerkennungsprämien)


Unterstützungsmöglichkeiten

Je nach Situation sind folgende Beiträge möglich:

  • Nicht rückzahlbare Beiträge (einmalig oder in Raten)

  • Voll oder teilweise rückzahlbare Beiträge (einmalig oder in Raten)

  • Unverzinsliche Ausbildungsdarlehen

  • Verzinsliche Ausbildungsdarlehen

  • Anerkennungsprämien

  • Projektbeiträge

Persönliche Beiträge werden in der Regel subsidiär geleistet. Vorrangig werden behinderungsbedingte Mehrkosten unterstützt. In begründeten Fällen können auch reguläre Ausbildungskosten übernommen werden.


Gesuche

  • Gesuche müssen mindestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.

  • Sie sind schriftlich per Post an die Vergabekommission zu richten.

  • Volljährige Gesuchstellende reichen das Gesuch selbst ein.

  • Bei Minderjährigen erfolgt die Einreichung durch die Erziehungsberechtigten.

  • Das offizielle Gesuchsformular ist zu verwenden; die erforderlichen Belege sind beizulegen.

  • Bei grösseren Beträgen kann ein persönliches Gespräch stattfinden.

Gesuche werden vertraulich behandelt.
Der Entscheid der Vergabekommission ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Geschwister-Roos-Fonds.

Bei Beiträgen über CHF 5’000.– wird nach Abschluss der Ausbildung ein Bericht erwartet.


Gesuche und Anfragen

Alfred Pauli
Chutzenstrasse 67
3007 Bern

Telefon 031 371 46 75
SMS 079 228 68 86
viacivetta@bluewin.ch