Der Fürsorgefonds unterstützt hörbehinderte Menschen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Ziel ist es, notwendige Hörversorgungen sicherzustellen und Betroffene unbürokratisch zu entlasten.
Beiträge an Hörgeräte
Bis CHF 2’000.– für eine monaurale Versorgung
Bis CHF 4’000.– für eine binaurale Versorgung
Zinslose Darlehen
Zur Überbrückung finanzieller Engpässe
Für dringend notwendige Anschaffungen
Erwachsene Hörsystem-Trägerinnen und -Träger
Menschen mit Tinnitus
Mitglieder von Pro Audito Bern
Minderjährige sind anspruchsberechtigt, sofern mindestens ein Elternteil Mitglied von Pro Audito Bern ist.
Hedwig Lüthi
Morgenstrasse 70
3018 Bern
Telefon 031 381 54 63
hedi.luethi@sunrise.ch
Dank einer grosszügigen Erbschaft konnte Pro Audito Bern den Geschwister-Roos-Fonds errichten. Der Fonds fördert die berufliche Ausbildung und Entwicklung hörbehinderter Menschen.
Der Geschwister-Roos-Fonds unterstützt:
Berufsausbildungen
Weiterbildungen und Fortbildungen
Zusatzausbildungen
Studiengänge
Zudem können Projekte von Institutionen und Organisationen finanziell unterstützt werden, die zur Verbesserung der Berufsbildung hörbehinderter Menschen beitragen.
Unterstützt werden:
Gehörlose oder schwerhörige Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern, die sich in einer Ausbildung in der Schweiz oder – sofern aufgrund der Hörbehinderung notwendig – im Ausland befinden
Organisationen wie Lehrbetriebe, Ausbildungsstätten, Studienorte sowie Selbst- und Fachhilfeorganisationen, die Projekte zur beruflichen Förderung hörbehinderter Menschen umsetzen
Hörbehinderte Menschen, die durch ausserordentlichen Einsatz einen besonderen beruflichen Erfolg erreicht haben (Anerkennungsprämien)
Je nach Situation sind folgende Beiträge möglich:
Nicht rückzahlbare Beiträge (einmalig oder in Raten)
Voll oder teilweise rückzahlbare Beiträge (einmalig oder in Raten)
Unverzinsliche Ausbildungsdarlehen
Verzinsliche Ausbildungsdarlehen
Anerkennungsprämien
Projektbeiträge
Persönliche Beiträge werden in der Regel subsidiär geleistet. Vorrangig werden behinderungsbedingte Mehrkosten unterstützt. In begründeten Fällen können auch reguläre Ausbildungskosten übernommen werden.
Gesuche müssen mindestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Sie sind schriftlich per Post an die Vergabekommission zu richten.
Volljährige Gesuchstellende reichen das Gesuch selbst ein.
Bei Minderjährigen erfolgt die Einreichung durch die Erziehungsberechtigten.
Das offizielle Gesuchsformular ist zu verwenden; die erforderlichen Belege sind beizulegen.
Bei grösseren Beträgen kann ein persönliches Gespräch stattfinden.
Gesuche werden vertraulich behandelt.
Der Entscheid der Vergabekommission ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Geschwister-Roos-Fonds.
Bei Beiträgen über CHF 5’000.– wird nach Abschluss der Ausbildung ein Bericht erwartet.
Alfred Pauli
Chutzenstrasse 67
3007 Bern
Telefon 031 371 46 75
SMS 079 228 68 86
viacivetta@bluewin.ch